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FAQ

Die Hüpfburgen von SPRUNGPARTY sind die Stars jeder Veranstaltung. Mit höchsten Qualitätsstandards und einer leichten Handhabung sind sie der Hingucker auf jedem Kindergeburtstag oder Firmenfest. Unsere Hüpfburgen sind in verschiedenen Größen und Formen erhältlich und bieten stundenlangen Spaß für Kinder jeden Alters. Unsere Hüpfburgen machen deine Veranstaltung zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Stromversorgung

Haftungsausschluss

Kaution

FAQ

AGB

Mietobjekt

  • Der Vermieter vermietet dem Mieter die Hüpfburg gemäße der Beschreibung auf der Homepage mit dem notwendigen Zubehör.

Mietdauer

  • Die Mietdauer beginnt am [Datum] und endet am [Datum].

Mietgebühr und Kaution

  • Der Mieter zahlt dem Vermieter eine Mietgebühr in Höhe von [Betrag]€ für die vereinbarte Mietdauer.

  • Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von [Betrag]€, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Hüpfburg und Überprüfung des Zustands zurückerstattet wird, abzüglich eventueller Schäden oder Verluste.

Zustand und Wartung

  • Der Vermieter verpflichtet sich, die Hüpfburg in einwandfreiem Zustand an den Vermieter zu übergeben.

  • Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg in gutem Zustand zu halten und alle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, wie in den beigefügten Anleitungen und Richtlinien beschrieben.

  • Jegliche Schäden oder Funktionsstörungen müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden.

Nutzungshinweise

  • Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Mieter für die Aufsicht selbst verantwortlich ist.

  • Unsere Hüpfburgen sind ausschließlich für Kinder gedacht. Erwachsene und Tiere sind in der Hüpfburg nicht erlaubt.

  • Nicht auf die Hüpfburg gehören Essen, Trinken, Schuhe, scharfe Gegenstände, Schmuck, Gürtel, Brillen  und andere Spielzeuge. Im Prinzip alle Gegenstände, die die Hüpfburg beschädigen oder verschmutzen können.

  • Die Hüpfburg ist im sicheren Abstand zu Wänden, Feuer, Wasser, Bäumen und anderen Objekten zu betreiben.

  • Die Hüpfburg darf nicht von mehr Kindern gleichzeitig genutzt werden, als erlaubt.

  • Das Gebläse der Hüpfburg darf ausschließlich von Erwachsenen bedient und in Sichtweite aufgestellt werden.

  • Bei einsetzendem Regen oder Sturm ist die Hüpfburg umgehend zu verlassen, abzubauen und idealerweise abzudecken.

Haftung und Versicherung

  • Der Mieter haftet für jegliche Schäden an der Hüpfburg während der Mietdauer.

  • Der Vermieter ist von jeglicher Haftung für Verletzungen oder Schäden befreit, die während der Nutzung der Hüpfburg entstehen.

  • Der Mieter ist für die Aufsicht und ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

  • Bei Diebstahl oder Beschädigung durch unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für mögliche Mietausfälle. Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einwandfreiem Zustand.

Stornierungsbedingungen

  • Stornierungen müssen schriftlich mindestens 7 Tage vor dem Beginn der Mietdauer erfolgen. Bei verspäteter Stornierung behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Stornogebühr zu erheben.

  • Bis zu 24 Stunden vorher kann das Ausleihen aufgrund schlechter Wettervorhersage storniert oder verschoben werden.Als schlechte Vorhersage z.B. Starkregen und Gewitter.

Sonstiges

  • Dieser Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen Absprachen oder Vereinbarungen.

  • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.

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